Wird ein Rezept vom Arzt in der Apotheke eingelöst, wird meist eine Zuzahlung verlangt.
Wie die Regeln für eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht sind, lesen Sie hier .
Für Menschen, die Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, beträgt die aktuelle Grenze für Zuzahlungen 107,04 €, bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 53,52 € pro Jahr.