Was Versicherte wissen müssen

Krankenkasse: Befreiung von der Zuzahlung

Wird ein Rezept vom Arzt in der Apotheke eingelöst, wird meist eine Zuzahlung verlangt.

Wie die Regeln für eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht sind, lesen Sie hier .

Für Menschen, die Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, beträgt die aktuelle Grenze für Zuzahlungen 107,04 €, bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 53,52 € pro Jahr.