Rat & Hilfe im Dürener Raum

Zuständigkeit:

Unsere Zuständigkeit ist regional begrenzt. Ratsuchende aus der Stadt Düren und dem südlichem Kreis Düren können sich an uns wenden.

Wer im nördlichen Kreis Düren wohnt, findet Rat und Unterstützung bei der Schuldnerberatung im Diakonischen Werk des Kirchenkreises Jülich, Am Evangelischen Friedhof 1, 52428 Jülich.
diakonie-juelich.de

Alle anderen Ratsuchenden finden hier die nächstgelegene kostenlose Beratungsstelle:
www.mkffi.nrw/verbraucherinsolvenzberatungsstellen

Möglichkeiten der Onlineberatung finden Sie hier:
www.bag-sb.de/ratsuchende

Mehrsprachige Merkblätter

Zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto), Verbraucherinsolvenzverfahren und anderen Themen finden Sie Merkblätter in verschiedenen Sprachen unter www.schuldnerberatung-hessen.de

Gerichtliches Mahnverfahren

Zum Mahnbescheid – dem Beginn des gerichtlichen Mahnverfahrens – finden Sie hier einen kurzen Erklärfilm.

Basiskonto

Seit Juni 2016 gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Guthabenkonto. Jede Bank und Sparkasse ist verpflichtet, ein sogenanntes Basiskonto für Menschen einzurichten, die bisher kein Konto haben. Den Antrag dazu bekommen Sie bei der Bank oder Sparkasse, Sie finden ihn auch hier.

Inkasso-Check

Forderungsaufstellungen von Inkassounternehmen sind oft unverständlich und schwer nachzuvollziehen. Die Verbraucherzentrale bietet eine kostenlose und einfache Möglichkeit, online die Forderung zu überprüfen und ungerechtfertigte Kosten zu erkennen. Abschließend wird ein Brief erstellt, der die Kommunikation mit dem Inkassounternehmen erleichtert.

Den Inkasso-Check finden Sie hier .

Schulden-Wörterbuch in Leichter Sprache

Kollegen aus Thüringen haben ein Schulden-Wörterbuch in Leichter Sprache geschrieben. Viele wichtige Begriffe sind darin erklärt.

Das Wörterbuch finden Sie hier.

Wegweiser Insolvenzverfahren

Zum Verbraucherinsolvenzverfahren hat die LAG Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V. einen Wegweiser geschrieben. Diesen Verfahrensablauf und viele andere Informationen finden Sie hier.

Information zum Schuldnerschutz bei Kontopfändung durch öffentlichen Gläubiger

Bei einer Kontopfändung kann der betroffene Schuldner einen Schuldnerschutz-Antrag stellen. Meist ist das Amtsgericht zuständig, bei einer Kontopfändung durch einen öffentlichen Gläubiger wie z.B. Finanzamt ist die Behörde selbst zuständig. Ein Merkblatt dazu finden Sie hier.

Über den Gartenzaun

Für benachbarte Dienste der Schuldenberatung hat Der Paritätische NRW eine Broschüre als Handreichung und Orientierungshilfe herausgegeben. Hier finden Sie die Broschüre.

Kosten der Unterkunft

Der Kreis Düren hat zur Bestimmung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft im Rahmen der Leistungsgewährung von Arbeitslosengeld II / Grundsicherungsleistungen (SGB II/XII) ein sog. „Schlüssiges Konzept“ vorgelegt. Danach richten sich die Angemessenheitsobergrenzen für Miete und Nebenkosten bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II oder Grundsicherungsleistung gemäß SGB XII.

Die Richtlinien finden Sie auf der Homepage des Kreises Düren .

Bei den genannten Werten für Miete und Nebenkosten handelt es sich nicht um starre Obergrenzen, sondern vielmehr um Nichtprüfungsgrenzen. In begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden.

Die Nebenkosten sind grundsätzlich in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen, auch wenn sie die Nichtprüfungsgrenzen überschreiten. Dann wird geprüft, inwieweit der/die Leistungsberechtigte Einfluss auf die Höhe der Nebenkosten nehmen konnte, z.B. ob verbrauchsabhängige Nebenkosten enthalten sind.

Interessante Links

www.infodienst-schuldnerberatung.de
www.forum-schuldnerberatung.de
www.rundfunkbeitrag.de
www.geldundhaushalt.de
www.verbraucherzentrale.nrw
www.pnfk.de
www.wissensschule.de/unterrichtshilfe-finanzkompetenz