P-Konto-Bescheinigung

P-Konto-Bescheinigungen können nur nach Terminabsprache (Telefon 02421 – 188 130, Anrufbeantworter) ausgestellt werden. Entsprechende Belege wie Kontoauszüge oder Bescheide müssen mitgebracht werden. Zeitnahe Termine sind nur begrenzt möglich.

Ratsuchende mit Bürgergeld-Bezug wenden sich bitte an die job-com.

Das Amtsgericht Düren – Vollstreckungsabteilung – ist ebenfalls zuständig bei Kontopfändungen.